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Online-Forum
Neues
Wirtschaftsrecht (NWiR)/
New Economy Law
Die hier veröffentlichten Informationsmaterialien und Untersuchungen haben hauptsächlich viererlei Besonderheiten zum Ziel:
- Im Hinblick auf das Neue von NWiR geht es um eine Perspektive im Wirtschaftsrecht, die sich in erster Linie auf die publizitären Vernetzungswirkungen und die öffentlichen Zwecke des Wirtschaftsrechts richtet. Obgleich rechtliche Publizitäts- und Vernetzungseffekte und entsprechende Normzwecke keineswegs erst in der jüngsten Vergangenheit festzustellen sind, scheint sich doch das grundlegend Neue erst im Vergleich zum 19. Jahrhundert zu zeigen und in vorsichtig begrenztem Umfang sogar als Fortschritt herauszustellen.
- Als Online-Forum kann NWiR kurzfristiger agieren und reagieren als die Printmedien, so dass wir in der Lage sind, viel aktuelleren Informations- und Praxisbedarf zu versorgen. Diese Sicht gewinnt durch die stets zunehmende Internetwirtschaft auf regionalen und internationalen Märkten immer mehr an Bedeutung. Mit dem Aufkommen der sog. new economy wurde das Neue des Wirtschaftens betont, doch ist die neuartige Dimension des Wirtschaftsrechts auch nach dem Scheitern dieser Bewegung nicht überwunden, sondern sogar fortschreitend verstärkt worden.
- Auch ein gewisser Neuanfang zur Beratungspraxis kann hergestellt werden, da verallgemeinerbare Fragestellungen aufgeworfen sind, die – soweit möglich – aus der Erfahrung von Mandanten eingebracht und im Seminargespräch mit ihnen juristisch beurteilt werden. Es handelt sich insoweit nicht nur um eine neue Form anwaltlicher Informationswerbung, die der Reform-Gesetzgeber in § 43b BRAO nicht nur zugelassen, sondern für die gesamte Freiberufspraxis besonders nahe gelegt hat. Sondern es geht zugleich um Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis mit besonderer Ausrichtung auf Unternehmenspraktiker, die eine juristische Grundausbildung als Absolvent wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge erfahren oder in besonderer Weise wirtschaftsrechtliche Berufskenntnisse gesammelt haben. - Es gibt, soweit ersichtlich, keine juristische Zeitschrift und schon gar keine Internet-Zeitschrift, die sich auf solche Inhalte und Leserkreise spezialisiert hat. NWiR ist weder auf einen Leser- und Teilnehmerkreis von Personen mit volljuristischer Universitätsausbildung begrenzt, noch handelt es sich um eines der populistischen Wirtschaftsjournale. Statt dessen soll professionelle Zusammenarbeit angeregt und gefördert werden.
- Besonders bevorzugt werden in NWiR Beiträge berücksichtigt, die sich mit international beachteten Weiterentwicklungen der Rspr., Beratungspraxis und Lehre bis hin zu echten rechtspolitischen Neuansätzen und Rechtsfortbildungen befassen. Neues Wirtschaftsrecht bedeutet insofern Schutz des grenzübergreifenden und globalen Geschäftsverkehrs sowie dessen rechtsethische Sozialfunktionen.
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